Förderung von Balkonkraftanlagen durch die Stadt Rödermark

Stadt fördert Solarmodule auf dem Balkon

Wer auf seinem Balkon die Sonnenstrahlen „einfängt“ und den Solarstrom nutzt, um in den heimischen vier Wänden den Herd, die Waschmaschine oder andere Elektrogeräte zu betreiben, handelt verantwortungsbewusst und klug. Denn zur ökologischen Komponente, die mit Stichworten wie „Energiewende“ und „Nachhaltigkeit“ tagtäglich präsent ist, gesellt sich der wirtschaftliche Aspekt. Die Anschaffung einer Mini-Photovoltaik-Anlage wird von der Stadt Rödermark bezuschusst. Das Stadtparlament hat grünes Licht für ein entsprechendes Förderprogramm signalisiert.

Der Kauf eines sogenannten „Balkonmoduls“ mit einer Leistung von 300 bis 800 Watt kann subventioniert werden. Prinzipiell förderfähig sind Solarstromerzeuger, die ab dem Stichtag 2. Mai 2023 angeschafft werden. Allerdings sollten Interessenten, die die Pauschal-Bezuschussung von 200 Euro pro Haushalt nutzen möchten, vor dem Kauf unbedingt Rücksprache mit der zuständigen Ansprechpartnerin im Rathaus Ober-Roden halten.

Sabrina Wissenbach, Telefon: 06074 911-228 kann Auskunft geben zur Frage, ob aktuell noch genügend Mittel im Fördertopf vorhanden sind, um Anschubhilfe für das jeweilige Vorhaben leisten zu können.

Die Botschaft von politischer Seite: Wer als Hauseigentümer oder Mieter ein Solarmodul auf dem Balkon installiert, hat den individuellen Nutzen und den positiven Effekt in Sachen Umwelt- und Klimaschutz direkt vor Augen, frei nach dem Motto „Meine Energie – Mein gutes Gefühl“.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund des noch nicht genehmigten städtischen Haushaltes momentan Anträge zwar bearbeitet werden, eine Auszahlung der Förderung aber erst nach Haushaltsgenehmigung erfolgt.

 

Checkliste Balkonkraftwerk

  1. Kontaktaufnahme mit der Umwelt Abteilung der Stadt Rödermark (E-Mail: sabrina.wissenbachroedermark.de oder per Tel. 06074 911-228)
  2. Kauf einer Anlage ab dem 2. Mai 2023 (nicht mehr als 800 Watt Einspeiseleistung)
  3. Installation der Anlage
  4. Anmeldung beim Marktstammdatenregister
  5. Bild der angebrachten Anlage
  6. Abgabe des vollständig ausgefüllten Antrags inklusive
    • Rechnung der Anlage
    • Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters
    • Bild der Anlage
    • Einverständniserklärung des Eigentümers (bei einem Mietverhältnis)

Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Fördermaßnahme nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht. Die Interessensbekundung und das Abgeben des Antrags setzen nicht voraus, dass Sie eine Förderung erhalten. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach dem Einreichen der vollständigen Unterlagen in der Reihenfolge ihres Eingangs.

Zum Antragsblatt zum Förderprogramm der Stadt Rödermark geht es hier >

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